Auswahlermessen
Innerhalb des Auswahlermessens ist es der Entscheidung der Behörde überlassen, welche rechtmäßige sowie sachgerechte und zweckmäßige Auswahl von mehreren zulässigen Maßnahmen sie trifft.
Weitere Themen
-
Ermessen
Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungs-freiheit der Verwaltung angesichts des "ob" der Handlung (Entschließungsermessen) oder des "wie" der Handlung [...] -
Entschließungsermessen
Steht der Behörde ein Entschließungsermessen zu, muss sie darüber befinden, ob sie überhaupt tätig werden will [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Auswahlermessen
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.