Was bedeutet die Abkürzung?
ArbGG

Bedeutung:
Arbeitsgerichtsgesetz

bedeutet: Arbeitsgerichtsgesetz, abgekürzt: ArbGG

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit zu einem der im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) abschließend aufgeführten Gegenstände gehört.

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