Was bedeutet die Abkürzung?
ArbGG
Bedeutung:
Arbeitsgerichtsgesetz
bedeutet: Arbeitsgerichtsgesetz, abgekürzt: ArbGG
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit zu einem der im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) abschließend aufgeführten Gegenstände gehört.
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