Was bedeutet die Abkürzung?
FamG
Bedeutung:
Familiengericht
bedeutet: Familiengericht, abgekürzt: FamG
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

Rechtswörterbuch.de
zuletzt bearbeitet am
Weiterführend (externe Links):