Beihilfe, Hilfeleisten
Hilfeleisten bedeutet psychische oder physische Förderung der Haupttat. Dies ist auch durch Unterlassen oder in Mittäterschaft oder unmittelbarer Täterschaft möglich.
Weitere Themen
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Täterschaft
Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft) oder durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als [...] -
Teilnahme
Teilnahme ist die Beteiligung an einer fremden Straftat. Sie kann in Form der Anstiftung (§ 26 StGB) oder der Beihilfe (§ 27 StGB) [...]
Gesetze und Verordnungen
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§ 27 StGB - Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der [...]
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