Beschädigung
Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre stoffliche Zusammensetzung verändert oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Substanzverletzung ist nicht erforderlich.
Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.