Sache
Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) Gegenstände.
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Herrenlose Sachen
Herrenlose Sachen sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen (z.B. wilde Tiere in Freiheit, derelinquierte Sachen) oder Sachen, die in niemandes Eigentum stehen können (z.B. [...]
Gesetze und Verordnungen
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