Betriebliche Übung
Als betriebliche Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers bezeichnet, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, es werde auch künftig in gleicher weise verfahren.
Der Arbeitgeber muss nicht die Absicht haben, sich längerfristig zu binden, es reicht aus, wenn die Arbeitnehmer darauf vertrauen konnten, in der Zukunft nicht anders als in der Gegenwart behandelt zu werden.
Eine betriebliche Übung kann auch dadurch entstehen, dass ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in einer Weise angewandt wird, die für den Arbeitnehmer günstiger ist als das eigentlich Gemeinte (betriebliche Übung aufgrund fehlerhafter Kollektivvereinbarung).
Der Arbeitgeber kann die Entstehung einer betrieblichen Übung dadurch verhindern, dass er seine Leistung nur unter Vorbehalt erbringt. Ein solcher Vorbehalt muss allerdings klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden.
Mit dem Begriff Betriebliche Übung sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
BetriebsübungWeitere Themen
-
Gratifikation
Unter einer Gratifikation (Sonderzuwendung) versteht man eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zusätzlich zur normalen Vergütung. Der Zweck der Gratifikation wird grundsätzlich in [...] -
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende Vergütung schuldet. Arbeitgeber können natürliche und [...] -
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet ist. § 1 Abs. 1 der Lonsteuerdurchführungsverordnung [...] -
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Diese Arbeit wird vom (abhängigen, unselbständigen) Arbeitnehmer [...]