Verfassungsrecht

Bundesrat

Der Bundesrat ist ein oberstes Staatsorgan des Bundes. Er setzt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Bundesländer aus zwischen drei und sechs Mitgliedern der Landesregierungen zusammen.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Bundesrat, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Bundesrat