Schuldrecht
Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsgehilfe ist derjenige, der mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners gegenüber dem Gläubiger tätig wird.
Ein Lieferant des Verkäufers ist nicht ohne weiteres als Erfüllungsgehilfe im Verhältnis des Verkäufers anzusehen, weil er regelmäßig nur seine eigene Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer erfüllt und nicht dessen Verpflichtung gegenüber dem Käufer.
Weitere Begriffe und Definitionen 1
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Verrichtungsgehilfe
Ein Verrichtungsgehilfe ist eine Person, die für einen anderen tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist. Die Haftung des Geschäftsherrn (...)
Gesetze und Verordnungen 1
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§ 278 BGB - Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in (...)
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