Gefahr, abstrakte
Eine abstrakte Gefahr ist eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine konkrete Gefahr darstellt.
Weitere Themen
-
Gefahr
Eine Gefahr für ein Rechtsgut liegt vor, wenn eine Sachlae besteht, aus der heraus der Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens wahrscheinlich ist. Wahrscheinlich ist der Schadenseintritt, [...] -
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen sowie der Einrichtungen und [...] -
Öffentliche Ordnung
Öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Gefahr, abstrakte
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.