Hypothek

Die Hypothek ist ein akzessorisches Sicherungsmittel. Sie dient der dinglichen Sicherung einer auf Geld gerichteten Forderung (§ 1113 I BGB). Der Gläubiger der Geldforderung kann bei Fälligkeit statt aus der Forderung aus der Hypothek vorgehen und von dem Eigentümer die Duldung der Zwangsvollstreckung gem. § 1147 BGB verlangen.
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