Hypothek
Die Hypothek ist ein akzessorisches Sicherungsmittel. Sie dient der dinglichen Sicherung einer auf Geld gerichteten Forderung (§ 1113 I BGB).
Der Gläubiger der Geldforderung kann bei Fälligkeit statt aus der Forderung aus der Hypothek vorgehen und von dem Eigentümer die Duldung der Zwangsvollstreckung gem. § 1147 BGB verlangen.