Inhalt der Klageschrift
Gemäß § 253 I ZPO muss die Klageschrift die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts enthalten, außerdem Angaben über den Gegenstand und den Grund des Anspruchs und die Ankündigung eines bestimmten Antrages.
Weitere Themen
-
Klagearten
Die Klageart wird nach dem Ziel der Klage beurteilt. Es sind Leistungsklagen, Feststellungsklagen und Gestaltungsklagen denkbar. Leistungsklagen sind auf die Verurteilung des Beklagten zu einer [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Inhalt der Klageschrift
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.