Konkludentes Handeln
Konkludentes Handeln bedeutet schlüssiges Handeln. Konkludentes Handeln kommt häufig bei Willenserklärungen vor.
Bei einer Willenserklärung muss der Wille erklärt werden, d.h. nach außen erkennbar gemacht werden. Der Wille kann dabei ausdrücklich erklärt werden (jemand sagt, er wolle 3 Brötchen kaufen) oder aber auch stillschweigend, d.h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln (jemand gibt wortlos den geforderten Kaufpreis für die Brötchen).