Konkretisierung

Konkretisierung ist eingetreten, wenn der Schuldner seinerseits das zur Leistung einer der Gattung nach bestimmten Sache Erforderliche getan hat. Das Schuldverhältnis beschränkt sich dann auf diese Sache. Aus der Gattungsschuld wird also durch Konkretisierung eine Stückschuld (§ 243 II) Was der Schuldner hierzu unternehmen muss, hängt von der Art seiner vertraglichen Verpflichtung ab (siehe Schickschuld, Bringschuld, Holschuld).
Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Konkretisierung, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch