Strafrecht

Kriminelle Vereinigung

Die Bildung einer kriminellen Vereinigung erfordert - im Gegensatz zur Bande - ein Mindestmaß an fester Organisation und eine abschließende Rollenverteilung. Hinzukommen muss außerdem die gegenseitige Verpflichtung der Mitglieder auf einen gemeinsamen Verbandszweck.

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