Zivilrecht

Leibrente

Nach h.M. ist unter einer Leibrente ein einheitlich nutzbares Recht zu verstehen, das dem Berechtigten für die Lebenszeit eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder anderen vertretbaren Sachen bestehen.
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