Leistungsklage

Die Leistungsklage ist eine Klage, die der Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen dient (z.B. Verpflichtungsklage, § 42 I 2. HS VwGO, Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I S. 1, 43 II S. 1, 111, 113 IV, 170 VwGO).
Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Leistungsklage, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch