Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte ist die Grundlage für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren.

Der Arbeitnehmer hat zu Beginn des Kalenderjahres oder des Dienstverhältnisses die Lohnsteuerkarte vorzulegen (§ 39b EStG). Für jeden Arbeitnehmer ist eine Lohnsteuerkarte auszustellen. Bezieht der Arbeitnehmer Arbeitslohn as mehreren Dienstverhältnissen, so ist für jedes Dienstverhältnis eine Karte vorzulegen.

Die Lohnsteuerkarte ist jeweils ein Jahr lang gültig und wir von der Gemeindebehörde ausgestellt. Neben den allgemeinen Angaben, wie z.B. Finanzamt, Name, Konfession, etc. sind auf der Lohnsteuerkarte auch die Steuerklassen einzutragen.

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