Verwaltungsrecht

Objektives Recht

Wenn Rechtsnormen darauf angelegt sind, ausschließlich Allgemeininteressen zu dienen, bilden sie objektives Recht, begründen aber keine subjektiven Rechte. Dies gilt auch, wenn der Betroffene als Mitglied der Allgemeinheit durch die Norm erfasst ist. Denn jede Rechtsvorschrift schützt den einzelnen, indem sie die Allgemeinheit schützt. Würde dies zur Annahme eines subjektíven Rechts ausreichen, führte dies zu einem allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch.

Mehr zum Thema Objektives Recht 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Subjektives Recht
Subjektives Recht Subjektive Rechte folgen aus Rechtsvorschriften, die ausschließlich einzelne schützen wollen. Rechtsfolge eines einfachgesetzlichen subjektiven (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Objektives Recht, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Objektives Recht