Öffentlich-rechtliche Rechtsakte
Verwaltungsrecht | Öffentlich-rechtliche Rechtsakte
Öffentlich-rechtliche Rechtsakte haben die Funktion, verbindlich Recht zu setzen. Sie sind auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet. Rechtsakte sind die Verordnung, die Satzung, der Verwaltungsakt und der öffentlich-rechtliche Vertrag.