Öffentlich-rechtliche Rechtsakte
Öffentlich-rechtliche Rechtsakte haben die Funktion, verbindlich Recht zu setzen. Sie sind auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet. Rechtsakte sind die Verordnung, die Satzung, der Verwaltungsakt und der öffentlich-rechtliche Vertrag.
Weitere Themen
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Verwaltungsakt
Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine [...] -
Satzung
Satzungen sind Rechtsnormen, die von unterstaatlichen Verwaltungsträgern zur Regelung ihrer eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen [...] -
Verordnung
Die Verordnung ist ein Verwaltungshandeln, das auf einer Delegation von Legislativgewalt durch das Parlament an die Verwaltung beruht. Sie dient der Entlastung des Gesetz-gebers. Der Gesetzgeber [...]
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