Pachtvertrag
Ein Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter für eine bestimmte Zeit die Nutung des Pachtgegenstandes gegen Entgelt zu gewähren (vgl. § 581 I BGB).
Auf den Pachtvertrag finden - mit einigen Abweichungen - die Mietvorschriften entsprechend Anwendung (§ 581 II BGB).