Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter für eine bestimmte Zeit die Nutung des Pachtgegenstandes gegen Entgelt zu gewähren (vgl. § 581 I BGB).

Auf den Pachtvertrag finden - mit einigen Abweichungen - die Mietvorschriften entsprechend Anwendung (§ 581 II BGB).

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