Steuerrecht

Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht ist Voraussetzung für die Steuerpflicht einer natürlichen Person. Das Alter ist dabei nicht von Bedeutung, auch Neugeborene und Kindern können steuerpflichtig sein. Die persönliche Steuerpflicht beginnt demnacht mit der Geburt und endet mit dem Tod eines Menschen.

Im Rahmen der persönlichen Steuerpflicht wird weiter unterschieden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Steuerpflicht dieser Personen erstreckt sich auf das gesamte Einkommen, das in Deutschland oder im Ausland erzielt wird.

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen gelten in der Regel sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Beschränkt steuerpflichtig sind dagegen natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beschränkt sich in einem solchen Fall auf bestimmte Einkünfte, die in im Inland (Deutschland) erzielt worden sind.

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