Sachliche Steuerpflicht
Sachlich steuerpflichtig sind nur Einkünfte, die den im Gesetz geregelten Einkunftsarten entsprechen. Dazu zählen gemäß § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.
Innerhalb dieser sieben gesetzlich geregelten Einkunftsarten wird zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften unterschieden. Verluste innerhalb derselben Einkunftsart sind nach dem sog. horizontalen Verlustausgleich im jeweiligen Verlanlagungszeitraum grundsätzlich unbeschränkt verrechenbar.
Mit dem Begriff Sachliche Steuerpflicht sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
Steuerpflicht Einkünfte Einkunftsarten Einkommensteuer Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständige Arbeit nichtselbständige Arbeit Vermietung und VerpachtungWeitere Themen
-
Persönliche Steuerpflicht
Die persönliche Steuerpflicht ist Voraussetzung für die Steuerpflicht einer natürlichen Person. Das Alter ist dabei nicht von Bedeutung, auch Neugeborene und Kindern können steuerpflichtig sein. Die [...] -
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Die sog. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehören ebenso wie die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit zu den sieben unterschiedlichen Einkunftsarten, die das Steuerrecht kennt. Die Einkünfte [...] -
Liebhaberei
Als Liebhaberei wird eine Tätigkeit bezeichnet, bei der zwar objektiv eine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG vorliegt, die aber ohne die Absicht, einen Gewinn oder Überschuss zu erzielen, [...]