Pfandrecht
Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht, welches den Inhaber (Pfandgläubiger) zur Verwertung des Pfandes berechtigt.
Der Pfandgläubiger erhält durch dieses Verwertungsrecht gegenüber den nicht gesicherten Gläubigern eine bevorzugte Stellung in der Zwangsvollstreckung und in der Insolvenz.
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