Privatautonomie

Privatautonomie ist die Befugnis des einzelnen, im Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich rechtsverbindliche Regelungen zu treffen.

Erscheinungsformen der Privatautonomie sind die Vertragsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Eigentumsfreiheit und die Testierfreiheit.

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