Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten und hat die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst. Das Gesetz regelt die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die §§ 60, 61 RVG enthalten Übergangsvorschriften für Fälle, in denen noch nach der BRAGO abgerechnet werden muss.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Gesetz im ersten Teil und dem Vergütungsverzeichnis (VV) als Anlage. Die einzelnen Gebühren sind nach Nummern im Vergütungsverzeichnis geordnet.