Rechtsstaat
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes gerichtet ist. Die daraus folgenden Anforderungen sind für den Bund teilweise in Art. 20 II S. 2 und Art. 20 III GG und für die Länder in Art. 28 I S. 1 GG geregelt.
Merkmale des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Messbarkeit des staatlichen Handelns und die garantierte Freiheitssphäre.