Schlägerei
Der Tatbestand der Schlägerei ist in § 231 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Eine Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung von mehr als zwei Personen. Die Beteiligung an einer Schlägerei wird nach § 231 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (Schlägerei, Beteiligung). Eine Ausnahme zur Strafbarkeit ist in § 231 Abs. 2 StGB geregelt.