Schutzpflichten
Schutzpflichten betreffen regelmäßig das Integritätsinteresse des Gläubigers. Werden Schutzpflichten verletzt, so wird dadurch nicht der Leistungserfolg beinträchtigt. Stattdessen wird der Gläubiger in seinen sonstigen Interessen ge-schädigt.
Die Verletzung von Schutzpflichten löst vertragliche oder vertragsähnliche Schadensersatzansprüche aus.
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