Schwerbehindertenausweis

Auf Antrag des Schwerbehinderten ist die zuständige Behörde verpflichtet, einen Schwerbehindertenausweis, d.h. einen Ausweis über die Eigenschaft als Behinderter und den Grad der Behinderung, auszustellen. Der Schwerbehindertenschutz tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen für eine entsprechende Schwerbehinderung vorliegen. Der Schwerbehindertenausweis dient lediglich dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen oder sonstigen Hilfen, die der schwerbehinderten Person zustehen. Der Ausweis ist einzuziehen, sobald der gesetzliche Schutz erloschen ist.
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