Schwerbehinderung
Schwerbehindert sind nach § 2 SGB IX alle Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (Schwerbehinderung).
Als Behinderung ist jede nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem regelwidrigen, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Beeinträchtigungen, die sich typischerweise im Alter entwickeln (sog. lebensalter typischer Zustand), werden nicht als Behinderung eingestuft.
Als Nachweis für den Grad der Behinderung dient der Schwerbehindertenausweis.
Schwerbehinderte Menschen haben unter anderem einen Anspruch auf Zusatzurlaub (Schwerbehinderung Urlaub) und Freistellung von Mehrarbeit. Darüber hinaus besteht für Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte Personen besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderte Kündigung). Das bedeutet, eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf gemäß § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Mit dem Begriff Schwerbehinderung sind weitere Artikel und Definitionen verknüpft.
Schwerbehinderung Gleichstellung Schwerbehinderte Schwerbehindert SchwerbehindertenrechtWeitere Themen
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Schwerbehindertenausweis
Auf Antrag des Schwerbehinderten ist die zuständige Behörde verpflichtet, einen Schwerbehindertenausweis, d.h. einen Ausweis über die Eigenschaft als Behinderter und den Grad der Behinderung, [...] -
Schwerbehindertenvertretung
Der Arbeitgeber hat gemäß § 98 SGB IX einen Beauftragten zu bestellen, der die Schwerbehinderten in allen Angelegenheiten der Schwerbehinderung verantwortlich vertritt (Schwerbehindertenvertretung). [...] -
Gleichgestellte Personen
Personen, die einen Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent aber mindestens 30 Prozent aufweisen, sollen auf Antrag hin von der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt werden [...] -
Integrationsamt
Das Integrationsamt ist für die Eingliederung von Personen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben zuständig. Dabei ist es sowohl für den Schwerbehinderten Menschen als auch für den Arbeitgeber [...] -
Schwerbehindertenabgabe
Nach § 154 Abs. 1 SGB IX besteht eine Pflicht des Arbeitgebers zur Einstellung von Schwerbehinderten Personen, wenn er im Jahresdurchschnitt monatlich 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt. Der [...] -
Schwerbehinderung Urlaub
Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 125 SGB IX einen Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr. Der Anspruch auf Zusatzurlaub besteht zusätzlich zu dem [...] -
Schwerbehinderte Kündigung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer und gleichgestellte Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach SGB IX. Bei der Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung muss der Arbeitgeber die [...] -
Schwerbehindertengesetz
Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) ist am 01.07.2001 aufgelöst worden und in das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) übergegangen. Einzelne Vorschriften sind unverändert übernommen worden. Durch das [...]