Staatsgewalt
Verfassungsrecht | Staatsgewalt
Staatsgewalt als wichtigstes Kriterium eines Staates ist die Fähigkeit, die Herrschaft im Staat selbst (unabhängig) zu organisieren und auszuüben. Sie ist Herrschaftsgewalt, folgt aus eigenem Recht und liegt unteilbar bei einem Träger (eine Gewaltenteilung ist nur hinsichtlich ihrer Ausübung möglich).