Steuerfreie Einnahmen
Gemäß der §§ 3, 3b Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte Einnahmen von der Einkommensteuer befreit. Dazu gehören unter anderem das Arbeitslosengeld für Arbeitslose, Sozialleistungen, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürger, das Kindergeld, Elterngeld und Erziehungsgeld und viele andere Leistungen.