Stückschuld

Eine Stück- oder Speziesschuld liegt vor, wenn der Leistungsgegenstand von vornherein durch die Parteien individuell bestimmt wird. Die Parteien haben sich also schon bei Vertragsschluss darauf geeinigt, dass nur ein ganz bestimmter Gegenstand vom Schuldner geleistet werden soll.
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