Arbeitsrecht

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeberverband oder Arbeitgebern und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten und Pflichten zwischen den Vertragsparteien. Dazu gehören u.a. auch Regelungen hinsichtlich Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Gesetzliche Regelungen finden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG). Das Recht, einen Tarifvertrag abschließen zu können, wird als Tariffähigkeit bezeichnet. Auf Arbeitgeberseite ist die Tariffähigkeit nicht auf Arbeitgeberverbände beschränkt, auch einzelne Arbeitgeber können Tarifverträge abschließen (sog. Firmentarifverträge oder Haustarifverträge). Auf der Arbeitnehmerseite steht gem. § 2 Abs. 1 TVG das Recht zum Abschluss eines Tarifvertrags ausschließlich den Gewerkschaften zu.

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