Überwachung des Arbeitsplatzes
Bei Rechtmäßigkeit der Überwachung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber kommt es in erster Linie auf die Häufigkeit der Überwachung an. Während eine gelegentliche Überwachung unbedenklich ist und vom Arbeitnehmer geduldet werden muss, stellt dagegen die ständige Überwachung des Arbeitsplatzes einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Der Arbeitnehmer ist in einem solchen Fall einem permanenten Überwachungsdruck ausgesetzt.
Der Einsatz von Überwachungssystemen ist darüber hinaus nur in Fällen gerechtfertigt, in denen der Arbeitgeber ein besonderes berechtigtes Interesse an der Überwachung hat. Voraussetzung ist auch, dass der Arbeitnehmer über die Überwachungsmaßnahme und die Überwachungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber informiert werden muss. Dies führt dazu, dass versteckte Dauerüberwachungen immer unverhältnismäßig sind.