Steuerrecht

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, deren Ziel es ist, lediglich den Endverbraucher zu belasten. Es findet allerdings keine direkte Besteuerung des Endverbrauchers statt, sondern dieser wird nur indirekt belastet, indem die Umsatzsteuer ein Bestandteil des Preises ist, den der Endverbrauche zu zahlen hat.

Grundsätzlich haben die Unternehmer auch Umsatzsteuer zu zahlen. Diese können die Steuer aber auf Ihre Leistungsempfänger abwälzen. Stellt ein Unternehmer einem anderen Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung, so kann dieser sich durch den sog. Vorsteuerabzug entlasten. Er bekommt dann die gezahlte Umsatzsteuer erstattet. Die Umsatzsteuer wird durch diesen Vorgang zu dem Endverbraucher "durchgereicht".

Mehr zum Thema Umsatzsteuer 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Umsatzsteuer Identifikationsnummer
Umsatzsteuer Identifikationsnummer Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNRr.) erleichtert die Umsatzbesteuerung innerhalb der Europäischen Union. Es gilt, Klarheit darüber zu (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Umsatzsteuer, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Umsatzsteuer