Urkunde, zusammengesetzte
Eine zusammengesetzte Urkunde liegt vor, wenn eine verkörperte Erklärung mit einem Augenscheinsobjekt, auf welches sich ihr Erklärungsinhalt bezieht, räumlich fest und dauerhaft zu einer Beweiseinheit verbunden werden.
Weitere Themen
-
Urkunde
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie [...] -
Gesamturkunde
Eine Gesamturkunde ist eine Zusammenfassung mehrerer Einzelurkunden zu einem einheitlichen Ganzen mit einer gewissen [...] -
Urkunde, echte
Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller [...] -
Urkunde, unechte
Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller [...]
Gesetze und Verordnungen
-
§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...]
Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Urkunde, zusammengesetzte
. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.
Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.