Zivilrecht

Verbraucherdarlehensvertrag

Ein Verbraucherdarlehensvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer zustande. Der Vertrag muss darauf gerichtet sein, dem Verbraucher entgeltlich einen Kredit zu gewähren (§§ 488, 491).

Rechtsquellen zum Thema
Verbraucherdarlehensvertrag
2 weitere Treffer im Gesetz

§ 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
§ 491 BGB Verbraucherdarlehensvertrag
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Verbraucherdarlehensvertrag, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Verbraucherdarlehensvertrag