Zivilrecht

Vertragsfreiheit

Unter dem Begriff Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.

Die Vertragsfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert (Art. 2 I GG) und die wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie.

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