Vertrauensgrundsatz
Strafrecht | Allgemeiner Teil | Vertrauensgrundsatz
Nach dem Vertrauensgrundsatz darf derjenige, der selbst verkehrsgerecht handelt, grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere sich auch verkehrsgerecht verhalten, es sei denn, dass ein verkehrswidriges Fremdverhalten für ihn erkennbar ist oder nahe liegt (Betrunkene, Kinder).
Der Vertrauensgrundsatz wurde ursprünglich für den Straßenverkehr entwickelt, wird heute aber auch in bestimmten Fällen arbeitsteiligen Verhaltens herangezogen.