Strafrecht

Vertrauensgrundsatz

Nach dem Vertrauensgrundsatz darf derjenige, der selbst verkehrsgerecht handelt, grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere sich auch verkehrsgerecht verhalten, es sei denn, dass ein verkehrswidriges Fremdverhalten für ihn erkennbar ist oder nahe liegt (Betrunkene, Kinder). Der Vertrauensgrundsatz wurde ursprünglich für den Straßenverkehr entwickelt, wird heute aber auch in bestimmten Fällen arbeitsteiligen Verhaltens herangezogen.

Mehr zum Thema
Vertrauensgrundsatz
1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Straßenverkehr
Straßenverkehr Zum Straßenverkehr gehören alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offen (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Vertrauensgrundsatz, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Vertrauensgrundsatz