Zivilrecht

Vertrauensschaden

Das negative Interesse des Geschädigten

Der Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Verletzten daraus entstanden ist, dass er auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Richtigkeit einer Erklärung vertraut hat.

Beim Vertrauensschaden ist das negative Interesse zu ersetzen, das heisst der Verletzte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts vertraut hätte.

Abzugrenzen ist der Vertrauensschaden vom Nichterfüllungsschaden. Der Nichterfüllungsschaden ist der Schaden, den der verletzte durch die Nichteinhaltung der Leistungspflicht des Partners aus einem Rechtsgeschäft erleidet. Beim Nichterfüllungsschaden ist das positive Interesse zu ersetzen, das heisst der Verletzte ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Schuldner gestanden hätte.

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