Vollziehende Gewalt

Unter vollziehender Gewalt versteht man Regierung und Verwaltung. Der Begriff umfasst alles staatliche Handeln, das nicht Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist. Typischerweise besteht exekutivisches Handeln in der Einzelentscheidung, durch die Normen konkretisiert werden.
Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Vollziehende Gewalt, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch