Vorschuss
Gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann der Rechtsanwalt für die Gebühren und seine Auslagen einen Vorschuss von seinem Mandanten fordern. Diesen Vorschuss kann der Anwalt für alle bereits entstandenen und voraussichtlich noch entstehende Gebühren und Auslagen während des Mandatsverhältnisses fordern. Grundsätzlich kann der Rechtsanwalt jederzeit einen Vorschuss einfordern. Auch hat er die Möglichkeit, die Übernahme des Mandates von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen. Die Forderung eines solchen Vorschusses ist eine Möglichkeit, sich gegen Honorarausfälle abzusichern.