Werklieferungsvertrag
Der Werklieferungsvertrag ist in § 650 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.
Der Werklieferungsvertrag ist in § 650 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.