Werklieferungsvertrag

Der Werklieferungsvertrag ist in § 650 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.

Diese Seite teilen:
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Werklieferungsvertrag, Erläuterung der Bedeutung und Erklärung des Begriffs. Sämtliche Inhalte wurden mit Sorgfalt recherchiert und erstellt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es handelt sich um allgemeine rechtliche Informationen, eine rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall gibt es hier nicht. Wende dich hierfür bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in deiner Nähe.
Rechtswörterbuch