Wiederkehrschuldverhältnis

Bei einem Wiederkehrschuldverhältnis liegt kein einheitliches Vertragsverhältnis vor. Stattdessen wird ein Rahmenvertrag vereinbart, in dem die Bedingungen für die noch zu schließenden Verträge geregelt sind. Danach wird dann mit jeder Leistung ein gesonderter Vertrag geschlossen.
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