Zugewinn

Der Zugewinn ist gemäß § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Ein während der Ehe erzielter Zugewinn wird bei Beendigung des Güterstandes (der Zugewinngemeinschaft) ausgeglichen.
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Zugewinn

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