Anweisung Definition

Sonntag, 5. Februar 2012 | 120 User Online

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BEREICHERUNGSRECHT

Anweisung

Um sog. Anweisungsfälle handelt es sich, wenn mehrere Verträge über denselben Leistungsgegenstand hinterein-andergeschaltet sind. Ein Schuldner erbringt dann die vertragliche Leistung nicht gegenüber seinem Gläubiger, sondern unmittelbar auf dessen Anweisung an einen Dritten, dem der Gläubiger zur Leistung verpflichtet ist.

Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung solcher Anwei-sungsfälle erfolgt nach h.M. wie bei der Durchlieferung.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Leistungskette
    Eine sog. Leistungs- oder Bereicherungskette liegt vor, wenn der Empfänger einer Leistung den empfangenen Vermögens-gegenstand aufgrund eines (...)
  2. Durchlieferung
    Eine Durchlieferung liegt vor, wenn ein Schuldner eine bewegliche Sache (im Gegensatz zur Leistungskette) nicht an seinen Gläubiger, sondern direkt (...)
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