Arbeitsrecht Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 128 User Online

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ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Diese Arbeit wird vom (abhängigen, unselbständigen) Arbeitnehmer geleistet.

Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden. Es dient auch heute vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Für den Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung.


Schlagwörter

Arbeit   Arbeitnehmer   Arbeitgeber   Arbeitnehmerschutz   Schutzrecht   Arbeitsvertrag   Rechtsgeschäft   Arbeitskraft   Tätigkeit  


Weitere Begriffe und Definitionen


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