Erfolgsort Definition

Sonntag, 5. Februar 2012 | 118 User Online

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SCHULDRECHT

Erfolgsort

Der Erfolgsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg und damit die Erfüllung nach § 362 eintritt. Bei einer Holschuld sind Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner. Bei einer Bringschuld sind Leistungs- und Erfolgsort beim Gläubiger. Bei einer Schickschuld ist der Leistungsort beim Schuldner und der Erfolgsort beim Gläubiger.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Leistungsort
    Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vornehmen (...)
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    Mit dem Begriff "Erfolgsort" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



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